Sozialwissenschaftliche Begleitstudie zum Modellprojekt "Clearingstelle im
Bereich Sachwalterschaft"
Das Rechtsinstitut der Sachwalterschaft „leidet“ heute an seinem großen Erfolg. Wie eine frühere Studie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie belegt, ist die Zahl der Sachwalterbestellungen seit der Reform der Entmündigungsordnung weitaus stärker angestiegen, als es dem Wachstum des selbst nicht mehr (rechtlich) handlungsfähigen Bevölkerungssegments entsprechen würde. Es sind nicht prinzipiell verschärfte soziale Problemlagen behinderter Personen oder ein dramatischer Verlust familiärer Unterstützungsstrukturen, sondern es sind vielmehr der Wandel sozialer und wirtschaftlicher Institutionen (zu anonymen Großorganisationen) und das ausdifferenzierte und individualisierende öffentliche Sozialleistungssystem, was dieser kostspieligen Entwicklung Pate steht: Ungeachtet bestehender fundamentaler sozialer Sicherheits- und Leistungsrechte und öffentlicher Fürsorgeverpflichtungen setzt die moderne Wohlfahrtsverwaltung heute de facto zunehmend einen handlungskompetenten Aushandlungspartner voraus, mit dem über die fallgerechte Konkretisierung von Rechtsansprüchen korrespondiert werden kann. Daraus erwächst ein "bürokratischer Bedarf" nach Stellvertretungsregelungen bzw. Stellvertretern für eingeschränkt rechtsfähige Personen. Für diesen Bedarf ist gegenwärtig kein Plafond abzusehen, solange nicht Maßnahmen zur Gegensteuerung gesetzt werden.
Um gegenzusteuern wird von Seiten der Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft ein Modellversuch „Clearingstelle im Bereich der Sachwalterschaften“ vorgesehen, welcher Mittel und Wege testen soll, dem ungebremsten Anstieg der Sachwalterschaften entgegenzuwirken. Gesetzt wird dabei
A/ auf verschiedene Formen der Beratung von Anregern, seien es private Personen oder Institutionen, um Alternativen zur Sachwalterschaft auszuloten, ferner
B/ auf die Nutzung der Verfahrenssachwalterschaft in ausgewählten Fällen, um geeignete nahestehende Personen für eine einstweilige oder unvermeidbare Sachwalterschaft zu finden, zu motivieren und bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Letzteres soll durch
C/ Schulung und Beratung nahe stehender Sachwalter erreicht werden. So soll auf differenzierte Weise dem Subsidiaritätsprinzip beim Rechtsinstitut Sachwalterschaft praktisch zur Geltung verholfen werden.
Mit einem Paket von Maßnahmen soll also eine Reihe von Zielen verfolgt werden:·
die Eindämmung der Sachwalterschaften durch die „Filterung“ der Anregungen (d.h. die Überprüfung von Bedarf und Ausschöpfung von Alternativen),
· die Mobilisierung von nahe stehenden Personen als Sachwalter (Subsidiarität staatlich alimentierter Sachwalterschaften),
· die Unterstützung dieses Personenkreises,
· die Einschränkung der Angelegenheiten,
· die Qualitätsverbesserung für Betroffene
· und die „Gerichtshilfe“ (verbesserte Entscheidungsgrundlagen)
Die sozialwissenschaftliche Begleitung und Kontrolle des Modellversuchs (und seiner Varianten) soll zum einen die Erreichung der Ziele überprüfen, zum anderen die Grenzen der Alternativen abklären. Es geht um die „Präventivwirksamkeit“ des Modellversuchs wie um Indikationen für unvermeidliche professionelle Sachwalterschaft, soll die Qualität der Rechtsfürsorgeleistung der Sachwalterschaft für Betroffene gewahrt bleiben. Auf der Basis der Untersuchungsergebnisse sollten Empfehlungen für die optimierte Form der Weiterführung und Verallgemeinerung (oder auch Beendigung) des Modellversuchs, aber auch für die Reform des Sachwalterrechts gewonnen werden.