Begleitende Evaluierung zu einem Modellversuch Familiengerichtshilfe

In den vorliegenden Planungsunterlagen für den Modellversuch wird dessen Notwendigkeit mit häufig unbefriedigenden Verfahrensverläufen und -ergebnissen in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren begründet. Die lange Verfahrensdauer aufgrund der hohen Erfordernisse des gerichtlichen Verfahrens, die hohe Belastung sowie die Rollenkonflikte von FamilienrichterInnen und MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt lassen eine Entflechtung der richterlichen Entscheidungstätigkeit von der sozialarbeiterischen und psychologischen Erhebungs- und Schlichtungstätigkeit und die Schaffung einer gerichtsnahen, die Rolle der Jugendwohlfahrtsträger ergänzenden Einrichtung angeraten scheinen. Darauf sind die Aufgaben der Familiengerichtshilfe abgestimmt. Es wird von ihr erwartet:

• Ein rasches Clearing zu Beginn des Verfahrens, das Möglichkeiten und Wege einer gütlichen Einigung auslotet und anbahnt, die Parteien informiert, die wesentlichen Streitpunkte und Konfliktquellen eruiert und erforderlichenfalls eine Entscheidungsgrundlage für eine einstweilige Regelung für die Dauer des Verfahrens schafft;
• die Durchführung spezifischer Erhebungen;
• die Erstellung von sozialarbeiterisch und psychologisch fundierten Stellungnahmen.
• An einzelnen Standorten soll die Familiengerichtshilfe auch Kernaufgaben der Jugendgerichtshilfe übernehmen – Jugenderhebungen, Krisenintervention und Haftentscheidungshilfe.

 

 

< Aktuelle Projekte
< Startseite