Zur Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) - Effekte von Rechtsschutz auf die Kultur der Pflege

Mit diesem Gesetz (BGBl I, ausgegeben am 27. Februar 2004, Nr.11), welches am 1.7.2005 in Österreich in Kraft tritt, wird die Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen an kranken und behinderten Menschen, die in Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen (oder vorübergehend in Krankenanstalten) untergebracht und betreut werden, erstmals an materielle und prozessuale rechtliche Voraussetzungen gebunden und gerichtlicher Überprüfung ausgesetzt.

Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie hat im Auftrag des BMJ eine Vorstudie „Grundlagen für die Implementierung des Heimaufenthaltsgesetzes“ (HeimAufG) erstellt und im Frühjahr 2005 abgeschlossen.

Der Gegenstand dieser Folgestudie „Zur Implementation des HeimAufG Effekte von Rechtsschutz auf die Kultur der Pflege“ wird durch das HeimAufG bzw. jenes Spektrum von Einrichtungen der Unterbringung, Pflege und Betreuung von Alten und Behinderten bestimmt, auf die sich das Gesetz bezieht. Dieses richtet sein Augenmerk auf spezifische Praktiken der Freiheitsbeschränkung im pflegerischen und erzieherischen Alltag, welche so eine neue Rahmung erhalten, durch die sich aber auch die Bedeutung anderer (alternativer/gesetzlich ignorierter/irrelevanter) Praktiken und von Pflege- und Betreuungsqualität insgesamt verändert. Daher will sich die Studie nicht auf die vom HeimAufG geregelten Maßnahmen beschränken, sondern die „Kultur der Pflege“ (vgl. Braun/Schmidt 1997) insgesamt ins Blickfeld nehmen. Es soll erfasst werden, wie sich diese Kultur der Pflege, deren Reflexion und Präsentation unter dem Eindruck einer neuen Form der „Qualitätssicherung“ gestalten – der Einschaltung eines externen Vertreters von spezifischen, nämlich Freiheitsrechten der Bewohner.

Die Studie setzt sich zum Ziel zu untersuchen, wie sich der Prozess der Implementation nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, dem Wirksamwerden rechtlicher, bürokratischer und technischer Vorschriften und dem faktischen Auftreten von neuen Institutionen und Akteuren (Heimbewohnervertretung und Gerichte), weiter entwickelt und welche Wirkung das Gesetz in Hinblick auf Pflege- und Betreuungsqualität und dies in Abhängigkeit von seiner jeweiligen „Aneignung“ durch die Adressaten und Ermächtigten entfaltet.

Folgende Teilstudien sollen in der Verknüpfung ein Gesamtbild der Handhabung des HeimAufG und von dessen Implikationen für die Pflegepraxis ergeben: 

  1. Follow-up-Befragung bei den 45 Einrichtungen aus der Vorstudie (unter Berücksichtigung auch von Repräsentanten/SprecherInnen der Bewohner bzw. ihrer Angehörigen)

  2. Fokussierte Gruppengespräche mit BewohnervertreterInnen

  3. Statistische Auswertung der Einrichtungs- und Meldedatenbanken der Vereine in Bezug auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen und Anträge zur Überprüfung durch Gerichte
  4. Interviews mit RichterInnen
  5. Auswertung von Geschäftsregistern und (ausgewählten) Gerichtsakten.

       download pdf 

< Aktuelle Projekte
< Startseite