Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an (Vereins)Sachwaltern

Auf Seiten der Justizverwaltung besteht Interesse an Rechtstatsachenforschung im Bereich des Sachwalterrechts vor allem aufgrund von Unsicherheiten über den künftigen Bedarf an Vereinssachwaltern. Die Ressourcen für die Vereinssachwalterschaft aufzubringen, liegt im Verantwortungsbereich der Justiz und wird durch eine seit langem zu beobachtende Schere zwischen steigender Nachfrage nach Sachwalterschaft und Sparsamkeit bei öffentlichen Mitteln zunehmend schwierig.

Der Bedarf an Sachwaltern im allgemeinen und an Vereinssachwaltern im besonderen wird prinzipiell durch „exogene“ wie durch „endogene“ Faktoren bestimmt. Erstere – wie insbesondere demographische, sozialstrukturelle, epidemiologische sowie Entwicklungen im Bereich der sozialen Versorgung – lassen sich in einem gewissen Maß voraussagen, liegen aber außerhalb des direkten Einflusses der Justiz und Justizrechtspolitik. Innerhalb der Justiz und in ihrem eigenen Steuerungsbereich hingegen liegen Rechtsprechung und Sachwaltervereinspolitik. Sie sind durch legislative Akte, begleitende Implementationsmaßnahmen sowie durch die Vereinsförderungspraxis prinzipiell gestaltbar.

Vor diesem Hintergrund ist das SWRÄG 2006 als der gezielte Versuch zu sehen, inflationären Tendenzen bei der Sachwalterschaft gegenzusteuern und (nicht zuletzt durch Einsatz der Sachwaltervereine in einer Clearingfunktion) Alternativen zu forcieren. Durch Investitionen in die Vereinssachwalterschaft soll den gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Sachwalterschaft zu größerer Wirksamkeit verholfen werden. Wie weit sich die gerichtliche Praxis durch das Gesetz und die neuen Instrumente nicht nur allgemein verändern wird, sondern auch der Bedarf an Vereinssachwaltern für die rechtliche Betreuung selbst gedämpft wird bzw. die Möglichkeiten zu dessen Befriedigung erleichtert werden, ist eine noch weitgehend offene Frage.

Die Aufgabe des Projekts ist es, spezifische Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis und deren Veränderung unter dem Einfluss der Sachwalterrechtsreform bereitzustellen. Anhand dieser Kennzahlen ist die Praxis in ihrer regionalen und zeitlichen (vor und nach dem SWRÄG 2006) Variation zu beschreiben.

Diese Kennzahlen müssen die Anforderung erfüllen, nachstehende, für Bedarfsschätzungen besonders relevante Fragen zu beantworten. Diese Fragen beziehen sich nicht nur auf die Vereinssachwalterschaft an sich, sondern weithin auf die Sachwalterrechtspraxis im allgemeinen, ohne die insgesamt abzubilden, die Subsidiarität der Vereinssachwalterschaft nicht sichtbar gemacht werden könnte.

Statistisch zu erfassen sind

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