Rechtsextreme Straftaten im Kontext. Modul1:  Ein Überblick über Entwicklung, Verlauf, Erklärungsansätze und Indikatoren

Ziel des geplanten Forschungsprojektes ist die Gewinnung von Evidenz zu Verhaltensweisen, die strafrechtlich nach dem Verbotsgesetz oder dem §283 verfolgt werden und in diesem Sinne gemeinhin als „rechtsextrem“ eingestuft werden.

Um der Komplexität der Thematik möglichst gerecht zu werden und diese in ihren unterschiedlichen Aspekten umfassend beleuchten zu können, ist ein Vorgehen in mehreren Modulen zu jeweils spezifischen Fragestellungen geplant. Diese Module sind in sich als abgeschlossene Teile konzipiert und können je für sich bearbeitet werden.  Andererseits bauen sie in der vorgeschlagenen Reihenfolge aufeinander auf, was in fortgeschrittenen Phasen eine Zusammenführung der jeweils aktuellen Ergebnisse mit den Schlussfolgerungen aus den davor liegenden Phasen ermöglicht und damit dichte Beschreibungen und tiefer gehende Einblicke vermittelt.

Schwerpunkt des Moduls 1 ist die Analyse bestehender Beobachtungs- und Einschätzungskriterien zur Kategorie „rechtsextrem“ sowie deren Überarbeitung und gegebenenfalls Adaptierung/Erweiterung.

Der Verlauf des Moduls ist in vier Forschungsschritte gegliedert:

1. Dokumentation und Darstellung der zeitlichen Entwicklung: Dokumentation der Anzeigen- und Sanktionierungspraxis gemäß VerbotsG, § 283 und EGVG im Zeitraum der letzten 20 Jahre von 1989 bis 2008 (zusätzlich werden Daten aus 2009, soweit verfügbar, herangezogen). Ziel ist die Schaffung eines Überblicks über den sicherheitspolizeilichen und justiziellen und damit auch gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Straftaten, die als rechtsextrem klassifiziert werden. Dies impliziert auch die Elemente der Rechtssprechung selbst (etwa: Änderungen in der Judikatur).

Analysiert wird

        a) die Entwicklung der Anzeigen, aufgegliedert nach Deliktsarten,

        b) die Entwicklung der Sanktionierungspraxis,

        c) die Entwicklung der Altersstruktur der Tatverdächtigen bzw. Regionalstruktur der Tathandlungen im Verlauf der letzten 20 Jahre. Dabei werden größere gesellschaftspolitische Einschnitte 
            bzw. Veränderungen der Rechtslage berücksichtigt. 

2. Reflexion und Analyse dieses Überblicks – Entwicklung von Interpretationsansätzen: Was bildet sich im polizeilich-justiziellen Bereich unter dem Oberbegriff "Rechtsradikale Straftaten"         eigentlich ab? Es stellen sich Fragen nach gesellschaftlichen Veränderungen, die einerseits einen möglichen Einfluss auf das Verhalten von Tätern, andererseits auf die Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis der zuständigen Behörden haben könnten. Diese Reflexion und Analyse soll in Kooperation mit den ExpertInnen des BVT erfolgen.                                                                                                                              Unter Einbeziehung relevanter Literatur sollen folgende Fragestellungen analysiert werden:

3. Erste Aktenanalyse: Ausgehend von den Ergebnissen und in Absprache mit dem BVT sollen diese ersten Hypothesen im Rahmen einer Aktenanalyse einer zunächst geringen Zahl von Akten (auf der Grundlage kleiner – jeweils theoretisch gezogener – Stichproben aus den als relevant erachteten Zeiträumen) überprüft bzw. die Ergebnisse ausdifferenziert werden. Die Aktenanalyse fokussiert in dieser Phase primär auf die Identifizierung täter- bzw. tatbezogener Kriterien.

Zusammenfassung der Ergebnisse: Beschreibung der Veränderungen, Formulierung von Erklärungsansätzen zu Einflussfaktoren auf gesellschaftlicher und täter- bzw. tatbezogener Ebene. Erste Überlegungen in Hinblick auf Beobachtungskriterien.

< Kriminalität und (Un)Sicherheit
< Startseite