Rechtsextreme Straftaten im Kontext. Modul1: Ein Überblick über
Entwicklung, Verlauf, Erklärungsansätze und Indikatoren
Ziel des geplanten Forschungsprojektes ist die Gewinnung von
Evidenz zu Verhaltensweisen, die strafrechtlich nach dem Verbotsgesetz oder dem
§283 verfolgt werden und in diesem Sinne gemeinhin als „rechtsextrem“
eingestuft werden.
Um der Komplexität der Thematik möglichst gerecht zu werden
und diese in ihren unterschiedlichen Aspekten umfassend beleuchten zu können,
ist ein Vorgehen in mehreren Modulen zu jeweils spezifischen Fragestellungen
geplant. Diese Module sind in sich als abgeschlossene Teile konzipiert und können
je für sich bearbeitet werden. Andererseits bauen sie in der
vorgeschlagenen Reihenfolge aufeinander auf, was in fortgeschrittenen Phasen
eine Zusammenführung der jeweils aktuellen Ergebnisse mit den
Schlussfolgerungen aus den davor liegenden Phasen ermöglicht und damit dichte
Beschreibungen und tiefer gehende Einblicke vermittelt.
Schwerpunkt des Moduls 1 ist die Analyse bestehender
Beobachtungs- und Einschätzungskriterien zur Kategorie „rechtsextrem“ sowie
deren Überarbeitung und gegebenenfalls Adaptierung/Erweiterung.
Der Verlauf des Moduls ist in vier Forschungsschritte
gegliedert:
1. Dokumentation und Darstellung der zeitlichen Entwicklung:
Dokumentation der Anzeigen- und Sanktionierungspraxis gemäß VerbotsG, § 283
und EGVG im Zeitraum der letzten 20 Jahre von 1989 bis 2008 (zusätzlich werden
Daten aus 2009, soweit verfügbar, herangezogen). Ziel ist die Schaffung eines
Überblicks über den sicherheitspolizeilichen und justiziellen und damit auch
gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Straftaten, die als rechtsextrem
klassifiziert werden. Dies impliziert auch die Elemente der Rechtssprechung
selbst (etwa: Änderungen in der Judikatur).
Analysiert wird
a) die Entwicklung
der Anzeigen, aufgegliedert nach Deliktsarten,
b) die Entwicklung
der Sanktionierungspraxis,
c) die Entwicklung
der Altersstruktur der Tatverdächtigen bzw. Regionalstruktur der Tathandlungen
im Verlauf der letzten 20 Jahre. Dabei werden größere gesellschaftspolitische
Einschnitte
bzw. Veränderungen
der Rechtslage berücksichtigt.
2. Reflexion und Analyse dieses Überblicks – Entwicklung von
Interpretationsansätzen: Was bildet sich im polizeilich-justiziellen Bereich
unter dem Oberbegriff "Rechtsradikale
Straftaten" eigentlich ab?
Es stellen sich Fragen nach gesellschaftlichen Veränderungen, die einerseits
einen möglichen Einfluss auf das Verhalten von Tätern, andererseits auf die
Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis der zuständigen Behörden haben könnten.
Diese Reflexion und Analyse soll in Kooperation mit den ExpertInnen des BVT
erfolgen.
Unter Einbeziehung relevanter Literatur sollen folgende Fragestellungen
analysiert werden:
3. Erste Aktenanalyse: Ausgehend von den Ergebnissen und in
Absprache mit dem BVT sollen diese ersten Hypothesen im Rahmen einer
Aktenanalyse einer zunächst geringen Zahl von Akten (auf der Grundlage kleiner
– jeweils theoretisch gezogener – Stichproben aus den als relevant
erachteten Zeiträumen) überprüft bzw. die Ergebnisse ausdifferenziert werden.
Die Aktenanalyse fokussiert in dieser Phase primär auf die Identifizierung täter-
bzw. tatbezogener Kriterien.
Zusammenfassung der Ergebnisse: Beschreibung der Veränderungen,
Formulierung von Erklärungsansätzen zu Einflussfaktoren auf gesellschaftlicher
und täter- bzw. tatbezogener Ebene. Erste Überlegungen in Hinblick auf
Beobachtungskriterien.
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