Studie zu den Auswirkungen des Sachwalterrechtsänderungsgesetzes (SWRÄG) 2006

Den Motivhintergrund zum SWRÄG 2006 bildet eine komplexe Problemlage: Kontinuierlich steigende Zahlen von Sachwalterschaftsverfahren und Sachwalterschaften, worunter angesichts limitierter Ressourcen bei Gerichten, Rechtspflege und Vereinen die Rechtsschutz- und Betreuungsqualität der Sachwalterschaft auf längere Sicht Schaden nehmen muss (vgl. das Vorblatt zur Regierungsvorlage).

 Daraus hat sich für die Reform eine doppelte Zielrichtung ergeben:

Ziel der begleitenden wissenschaftlichen Untersuchung ist es, die Implementation des Gesetzes zeitnahe zu beobachten und damit rasch Informationen zu liefern, welche die Wirksamkeit der Reform noch zu steigern erlauben. Um Zielerreichung und Relevanz der einzelnen gesetzlichen Instrumente und Maßnahmen dabei überprüfen, bewerten und dem Gesetzgeber sowie den Rechtsanwendern darstellen zu können, bedarf es grundlegender statistischer Informationen über den

Diese Daten werden in einer eigenen Studie erhoben (vgl. laufendes Projekt: Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtpraxis).

Nicht alle Reformeffekte, -potenziale und -grenzen lassen sich jedoch anhand von statistischen Indikatoren festmachen und quantifizieren. Für die Erklärung der unterschiedlichen Rollen, die nahe stehenden, rechtsprofessionellen und Vereinssachwaltern zugedacht werden, sowie des regional unterschiedlichen Ausmaßes von Reformwirkungen sind Interpretation und Akzeptanz von Zielsetzung und neuen Instrumenten unter den Akteuren des Sachwalterrechts bedeutsam. Zu den entscheidenden Akteuren zählen die Richterschaft und professionelle Sachwalter, daneben bzw. davor aber auch potenzielle Betroffene, Bevollmächtigte, gesetzlich Vertretende und Einrichtungen, die bei Lebensplanung und Organisation von biografischen Übergangsphasen eine Rolle spielen.

Zur Interpretation der statistischen Daten zur Sachwalterrechtspraxis nach der Reform und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen für Gesetzgebung und Justizverwaltung bedarf es ergänzender qualitativer Erhebungen.

Deren Fragestellung lässt sich in vier größere Bereiche gliedern:

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