Berufliche und kriminelle Karrieren.
Die Rolle von Strafvollzug und AMS bei der Rehabilitation von Strafgefangenen
Walter Hammerschick, Ferdinand Lechner, Arno Pilgram, Andreas Riesenfelder
1. Das Forschungsinteresse
Das Forschungsinteresse der Sozialverwaltung am Strafvollzug bzw. an der Insassenpopulation von Justizanstalten wurde durch die Verabschiedung der sogenannten "Strafvollzugsnovelle 1993"[1] angeregt. Diese Novelle inkludierte die Einführung der Arbeitslosenversicherung (AlV) für Strafgefangene auf der Grundlage einer kollektivvertraglichen Entlohung der Gefangenenarbeit. Seitdem ist die Arbeitsmarktverwaltung aus fiskalischen Gründen, aber auch wegen zusätzlicher Anforderungen an Betreuungs- und Vermittlungsleistungen seitens haftentlassener "Kunden" oder ihrer Arbeitgeber ans AMS in höherem Maße als bisher an der Arbeits- und Selbsterhaltungsfähigkeit bzw. an spezifischen Problemlagen Gefangener/Entlassener sowie an den Beschäftigungskonsequenzen bzw. der "beruflichen Resozialisierungsbilanz" des Strafvollzugs interessiert.
2. Beschäftigungskarrieren und Arbeitsmarktstatus Gefangener/Entlassener
Die Untersuchung erfaßt eine für alle Gefangenen in bzw. Entlassenen aus österreichischen Justizanstalten repräsentative Auswahl von knapp 1.000 Personen, die 1994/1995 in Freiheit zurückkehrten. Die Arbeitsmarktposition[2] dieser Personen wurde anhand des Datenpools des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger über eine biografische Zeitspanne von durchschnittlich 15 Jahren verfolgt, davon 12 Jahre vor dem Antritt der Haft, während der unterschiedlichen Haftzeiten sowie 2 bis 3 Jahre nach Haftentlassung.
Womit die Gruppe der Strafgefangenen/entlassenen als solche hervorsticht, ist ihre schon lange vor der Haft konstante Arbeitsmarktferne. In jeder Vorhaftperiode sind zwischen 55 und 58 Prozent der Untersuchungspopulation "arbeitsmarktabgewandt" - im Status "Out of Labourforce" (OLF-Status). D.h. zu jedem beliebigen Zeitpunkt befindet sich das Gros weder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis, noch nimmt es die Dienste des AMS oder Versicherungsleistungen in Anspruch. Die Grundlagen der ökonomischen Reproduktion der Untersuchungspopulation werden anhand des Datenpools der Sozialversicherungsträger nicht nachvollziehbar und sind mutmaßlich prekäre.
In den Perioden vor der Haft wird zudem der Anteil der Beschäftigten zunehmend kleiner, jener der arbeitslos Gemeldeten größer. Im dritten Jahrviert vor Haft waren die untersuchten Strafgefangenen/entlassenen durchschnittlich noch 37 Prozent der Zeit sozialversichert beschäftigt, im letzten Jahr vor Haft nur noch 22 Prozent. Die durchschnittliche Zeit gemeldeter Arbeitslosigkeit stieg komplementär von 7 auf 19 Prozent der jeweiligen Periode. Man wird hierin das Anzeichen einer beruflichen Abstiegsentwicklung, einer zunehmenden Unverwertbarkeit der Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt erkennen können.
Auch wenn dieses erste Bild große und zunehmende Arbeitsmarktferne vermittelt, darf man nicht übersehen, daß nicht mehr als ein Fünftel der Untersuchungspopulation während der letzten vier Jahre vor Haftantritt überhaupt nie irgendeine reguläre Beschäftigung gesucht und gefunden hat, 80 Prozent jedoch zumindest die eine oder andere Beschäftigungsepisode aufweisen. In jedem der vier Vorhaftjahre zumindest einmal kurzfristig beschäftigt gewesen zu sein, gelingt allerdings nur einem Drittel der Haftentlassenen, überwiegend (>50% der Zeit) beschäftigt gewesen zu sein, gar nur einer Minderheit von 8 Prozent. Daraus wird man insgesamt zwar ein Bestreben um Zugang zum Arbeitsmarkt ablesen können, welches jedoch weithin und zunehmend erfolglos bleibt.
Im ersten Jahr nach Haftentlassung treten soviele Personen aus der Untersuchungspopulation auf dem Arbeitsmarkt auf und ist der Anteil der Personen im OLF-Status so niedrig wie nie zuvor oder danach. In puncto sozialversicherte Beschäftigung stehen die Haftentlassenen im Jahr 1 nach Haft zwar auf exakt demselben Außenseiterplatz, den sie vor Haft auf dem Arbeitsmarkt eingenommen haben, was sich hingegen gegenüber dem letzten Vorhaftjahr deutlich verändert, ist die Bereitwilligkeit, das AMS (oder von diesem beauftragte Institutionen der Haftentlassenenhilfe) zu kontaktieren, materielle Leistungen der AlV anzunehmen und die Beratungs/Vermittlungs-Auflagen dafür zu erfüllen. Immerhin zwei Drittel (67%) der Haftentlassenen suchen in dieser Zeit wenigstens einmal das AMS auf und diese Personen bleiben durchschnittlich länger als in den Vorhaftzeiten arbeitslos gemeldet.
Dieses neue Verhältnis zum regulären Arbeitsmarkt und seinen Institutionen hinterläßt in der Regel allerdings keine bleibenden positiven Spuren. Im zweiten und dritten Nachhaftjahr zeigt sich nicht nur das gewohnte Bild der Arbeitsmarktferne, es wird sogar noch drastischer. Ein noch größerer Anteil (wie vor der Haft) von Personen aus der Untersuchungspopulation erhält ganzjährig nie eine reguläre Beschäftigung. Das in Summe stagnierende Beschäftigungsvolumen der Haftentlassenen konzentriert sich zunehmend auf eine sehr kleine Gruppe, die mit konstanter Arbeit noch einmal den sozialen Anschluß an die Erwerbsgesellschaft wiederfindet. Als berufsbiografische Zäsur wird die Haft somit erst im zweiten und dritten Nachhaftjahr erkennbar.
Unter Strafgefangenen/entlassenen befinden sich überproportional unqualifizierte Männer mit einen längeren Geschichte an Vorverurteilungen und Hafterfahrungen, überproportional Gruppen mit ungünstigen Arbeitsmarktchancen. Aber selbst Jüngere, Qualifizierte und strafrechtlich nicht Vorbelastete zeigen - ungeachtet prinzipiell besserer Ausgangschancen am Arbeitsmarkt - vor der Haft zuletzt keine deutlich bessere Beschäftigungssituation als andere, sie haben vielmehr einen größeren sozialen Abstieg hinter sich. Haftstrafen betreffen also überwiegend Marginale oder Absteiger.
Auch wenn eine Haft - wie sich an den aggregierten Daten abzuzeichnen scheint - keinen unmittelbaren beruflichen Einschnitt bewirkt (s.o.), gibt es doch Gruppen, deren Laufbahn dadurch merklich tangiert wird. Es sind dies insbesondere Frauen und ausländische Staatsbürger, welche massiv an Beschäftigungschancen verlieren. Daneben gibt es Gruppen, die sich hinsichtlich ihrer Arbeitsmarktposition schneller als andere bzw. anderes als andere überhaupt von der Hafterfahrung "erholen" können. Dazu zählen Jüngere, Österreicher und beruflich Qualifizierte.
Die "Affinität" zum AMS wächst in der Folge der Haft vor allem bei Älteren, Frauen, Hafterfahrenen und nach langen Strafen Entlassenen zumindest vorübergehend relativ stark an. Das sind Gruppen, die im allgemeinen zunächst die ungünstigeren Aussichten am Arbeitsmarkt haben.
3. Die Haft als außerordentliche Beschäftigungschance
In Anbetracht ihrer unbefriedigenden Position auf dem Arbeitsmarkt muß die Beschäftigungsrate Gefangener im Strafvollzug als erstaunlich hoch erscheinen. Obwohl es in der Haft beträchtliche Beschäftigungshindernisse gibt (z.B. durch die gerichtliche Untersuchung), sind nur 18 Prozent der Gefangenen (zumeist wegen sehr kurzer Inhaftierung) im Vollzug überhaupt nie, zwei Drittel sogar mehr als die Hälfte der Haftzeit beschäftigt.
Von Bedeutung ist, daß die Beschäftigung in Haft relativ unabhängig davon ist, wie qualifiziert bzw. intergriert der Gefangene vor Inhaftierung in der Arbeitsmarkt war. Im allgemeinen wirkt dieses System "kompensatorisch", offeriert es einem Personenkreis fast gleiche Beschäftigungschancen, der am "freien Arbeitsmarkt" schon lange keine mehr vorgefunden hat. Umgekehrt fehlt auch der Zusammenhang zwischen Beschäftigung Gefangener in und Beschäftigung Entlassener nach Haft.
Zieht man die Benachteiligung Gefangener/Entlassener auf dem Arbeitsmarkt und die relative "Vollbeschäftigung" Gefangener im Strafvollzug in Betracht, bedeutet die StVG-Novelle 1993 einen sozialpolitisch entscheidenden Schritt, einen einmaligen Anknüpfungspunkt zur Integration einer Problempopulation in das soziale Sicherungssystem.
4. Der Einfluß der Strafvollzugsnovelle auf die berufliche Rehabilitation Haftentlassener
Die Untersuchung erlaubt es, die Entlassungsjahrgänge 1994 und 1995 zu vergleichen, d.h. Entlassene, die noch nicht und die schon in den (vollen) Genuß der Strafvollzugsnovelle gekommen sind. Dabei zeigen sich die "Vorteile" letzterer vor allem in einem beträchtlichen Zugewinn sozialer Sicherheit, wohingegen sich ihr "Vorsprung" auf dem Arbeitsmarkt, der Beschäftigungseffekt der Vollzugsnovelle, in engen Grenzen hält.
Der greifbarste Effekt der Vollzugsnovelle ist ein stark angewachsener Anteil Haftentlassener mit Anwartschaft auf Arbeitslosengeld (AlG) zum Zeitpunkt der Rückkehr in die Freiheit. Je weniger Zeit Personen im Jahr vor Haft beschäftigt und je länger sie arbeitslos gemeldet sind, je stärker strafrechtlich vorbelastet und je höher die verbüßten Strafen sind, desto verhältnismäßig mehr an Anspruchsberechtigung auf AlG gewinnen sie durch ihre Arbeit während der Haft. Gefangene mit langen Strafen stehen - nach der Vollzugsnovelle entlassen - anspruchsrechtlich so gut bzw. zum Teil sogar besser da als bisher Nicht-Vorbestrafte oder vor Haft relativ gut Beschäftigte, sofern diese nur kurze Strafen zu verbüßen hatten.
Während an Versicherungsschutz durch die AlV vor allem die extrem belasteten Gefangenengruppen am stärksten profitieren, sind es bei den AMFG-Maßnahmen eher solche Gefangenen, auf deren Versicherung gegen Arbeitslosigkeit sich die Vollzugsnovelle relativ bescheiden ausgewirkt hat.
Ein Zusammenhang zwischen den vermehrten AMS-Kontakten, gefördert durch bessere Chancen auf Mittelbezug aus der AlV, und Eingliederung in den Arbeitsmarkt, ist nach den Ergebnissen hingegen nur schwer auszumachen.
5. Berufliche Reintegration und "Rückfall" - Beschäftigung schützt vor Kriminalisierung
Der Strafvollzugsnovelle 1993 liegt nicht zuletzt die Annahme zugrunde, ein normkonformes Leben hätte eine Einbindung in das gesellschaftliche Arbeits- und Sozialsystem zur Voraussetzung. Tatsächlich ist der Arbeitsmarktstatus eines Gefangenen/Entlassenen das von allen erfaßten sozialen Merkmalen am stärksten mit dem Legalverhalten korrelierende. Hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Wiederverurteilung fällt mehr ins Gewicht, welche Position am Arbeitsmarkt Strafentlassene eingenommen haben bzw. einnehmen als ihr Geschlecht oder Alter, ihre Hafterfahrung oder Haftdauer, aber auch als ihre Berufsqualifikation als solche. Das gilt sowohl für die Arbeitsmarktposition vor Haftantritt wie nach Haftentlassung.
Ohne Wiederverurteilung bleiben 66 Prozent der im Jahr vor Haft (bzw. 63 Prozent der im Jahr nach Haft) überwiegend Beschäftigten, jedoch nur 34 Prozent der im Vorhaftjahr (und 39 Prozent der im Nachhaftjahr) überwiegend im OLF-Status Anzutreffenden. Dazwischen liegt jene Personengruppe, die den größten Teil der Zeit offiziell arbeitslos gemeldet ist und sich in ständigem Kontakt zum AMS befindet. (Am ungünstigsten aber schneiden Strafgefangene/entlassene ab, welchen es schwer gelingt, eine klare Position entweder innerhalb oder außerhalb des regulären Arbeitsmarktes und seiner Institutionen zu finden, die in den Beobachtungsjahren vor und nach Haft oder auch längerfristig zwischen sozialversicherter Arbeit, gemeldeter Arbeitslosigkeit und Rückzug vom Arbeitsmarkt pendeln.)
In Summe zeigen beide untersuchten Entlassungsjahrgänge 1994 und 1995 kein signifikant differierendes Legalverhalten, erscheint die Strafvollzugsreform des Jahres 1993 insofern zunächst als "kriminalpräventiv irrelevant". Bei Betrachtung im Detail zeichnet sich ab, daß einerseits die unter den 1995 Entlassenen angewachsene Zahl arbeitslos gemeldeter und mit dem AMS kommunizierender Personen hinsichtlich Legalbewährung zu der (unverändert kleinen) Gruppe der gut Beschäftigten aufschließt und daß andererseits die (verminderte Zahl der) im OLF-Status Verharrenden ein schlechteres "Rückfallsresultat" aufweist als bei den 1994 Entlassenen. Im Zuge der Vollzugsreform erweiterte Serviceleistungen des AMS und Bezugsansprüche auf bzw. Bezüge von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe schlagen sich zwar nicht in over-all gesenkten Wiederverurteilungsraten nieder, doch können offenbar in erster Linie jene Strafentlassenen die neuen Angebote und Unterstützungen nutzen, die sich legal überdurchschnittlich konform bzw. unauffällig zu verhalten vermögen. Die Disposition von Haftentlassenen, eine Wiederverurteilung zu vermeiden ist offenbar weitgehend ähnlich der Disposition, im Fall der Arbeitslosigkeit (neue) öffentliche Sozialleistungen lukrieren zu können. Wem dagegen das Geschick zur Legalbewährung abgeht, dem fehlt es auch, sich optimale Ressourcen von Markt- und Sozialstaatsinstitutionen erschließen zu können.
[1] Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (Strafvollzugsnovelle 1993), BGBl 799/1993 vom 26.11.1993.
[2] Zunächst mußte dafür die Unzahl von Eintragungen, aus denen sich die Personendatenbestände des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zusammensetzen, reduziert werden zu instruktiven Kennziffern für die Beschäftigungskarrieren und den aktuellen Arbeitsmarktstatus der Untersuchungspopulation. Im wesentlichen wurden dafür einmal die Beobachtungszeiträume in Perioden unterteilt (in erster Linie Jahres-, fallweise aber auch Monats- oder Vierjahresperioden). Zum anderen wurden vor allem aus den Zeitanteilen a/ regulärer (und sozialversicherter) Beschäftigung, b/ gemeldeter Arbeitslosigkeit und c/ fehlender Meldung sowohl von Beschäftigung wie von Arbeitslosigkeit (= Zeiten "Out of Labourforce", OLF) Indikatoren für den Arbeitsmarktstatus der untersuchten Personen(gruppen) in den Perioden und in der Periodenabfolge gebildet.