Modellprojekt "Familienberatung am Gericht, Familienmediation,
Kinderbegleitung bei Scheidung und Trennung"
Christa Pelikan, Gerhard Hanak, Johanna Pelikan, Heinz Schandl
Mit diesem vom Bundesministerium für Justiz und vom Bundesministerium für Jugend und Familie initiierten dreiteiligen Pilot Projekt wurde ein Bündel von alternativen, von begleitenden und unterstützenden Maßnahmen rund um das Ereignis Trennung und Scheidung von Paarbeziehungen, also die Auflösung von Liebesbeziehungen und die Neugestaltung von Eltern-Kind-Beziehungen erprobt.
Die wissenschaftliche Begleitforschung hat unter Mitarbeit aller der am Modellprojekt Beteiligten, nicht zuletzt der Personen, die ihn in Anspruch genommen haben, die Vorgänge und Ergebnisse der drei Projektteile dokumentiert, beschrieben und analysiert. Im Mittelpunkt dieser Forschung stehen in jedem Fall, in jedem der drei Teile, die KlientInnen, die Männer und Frauen, die Altes und Neues in Anspruch genommen haben und deren Wahrnehmungen und Erfahrungen wir mit unterschiedlichen Instrumenten zu erfassen suchten.
Das Modellprojekt setzte auf drei Ebenen, oder drei zeitlichen Stufen des Scheidungs- und Trennungsgeschehens an:
1. der Beratung in Scheidungs- und damit zusammenhängenden Kinderangelegenheiten
2. der des Scheidungsverfahrens, des Obsorge- und Besuchsrechtsverfahrens im engeren Sinn und
3. der der Hilfestellung für von Scheidung oder Trennung betroffene Kinder
Alle drei Teilprojekte waren an zwei dafür ausgewählten und an einer Mitarbeit interessierten Bezirksgerichten: Wien-Floridsdorf und Salzburg lokalisiert. Die Laufzeit als Pilotprojekt währte rund ein Jahr, wobei der Zeitpunkt des Beginns nach Ort und nach Projektteil variiert hatte; die Beendigung des Mediations- und des Kinderbegleitungsprojekts lag dann um das Jahresende 1995.Das Teilprojekt "Familienberatung am Gericht"
Parallel zum Amtstag an Bezirksgerichten standen FamilienberaterInnen als interprofessionelles Team: ein/e Jurist/in und eine psychologisch-therapeutisch ausgebildete Person den Parteien in einem dafür bereitgestellten Raum des Bezirksgerichtes zur Verfügung. Die Parteien kamen auf Empfehlung der auskunft-erteilenden RichterInnen oder direkt zu den FamilienberaterInnen. Nach gewissen Anfangsschwierigkeiten hat sich dieser Projektteil als außerordentlich erfolgreich im intendierten Sinn erwiesen. Die gerichtsansässige Familienberatungsstelle hat sich bewährt
- als niederschwellige und problemangemessene Beratung für Männer und Frauen, die mit Fragen rund um Trennung und Scheidung - in einem umfassenden Sinn - den Amtstag am Bezirksgericht aufsuchen,
- als Entlastung der FamilienrichterInnnen, die einerseits dieser anspruchsvollen Aufgabe in der am Amtstag zur Verfügung stehenden Zeit nur schwer gerecht werden können und die anderseits eine Aufgabenkollision erfahren, wenn sie in derselben Sache eine Entscheidung fällen müssen.
Während die Zufriedenheit der KlientInnen sich auf allen in der Fragebogenerhebung erfaßten Dimensionen - zur Verfügung stehende Zeit, Verständnis der BeraterInnen und Verständlichkeit, sowie "Nutzen" der Beratung - als außerordentlich hoch herausstellte, war die rein quantitative Entlastung der RichterInnen vom Parteienandrang am Amtstag doch eher geringfügig.
Die soziale Zusammensetzung der Klientel unterscheidet sich zudem von der der normalen Beratungsstellen durch eine etwas größere Inanspruchnahme durch - vor allem Frauen - aus der Arbeiterschicht. Hier wirkt sich der Hintergrund des Amtstagsangebots und seiner BesucherInnen ebenfalls in jener Richtung aus, die durch das Pilot-Projekt beabsichtigt war.
Noch während der Laufzeit des Projektes kam es zu einer Ausweitung. Familienberatung gemäß dem erprobten Modell wurde am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt etabliert, in Klagenfurt, Innsbruck und Mödling sind weitere gerichtsansässige Familienberatungsstellen im Entstehen begriffen.Das Teilprojekt "Familienmediation"
Die Erfahrungen mit der Mediation wurden besonders eingehend und mit unterschiedlichen, aufeinander bezogenen qualitativen und quantitativen Instrumenten erforscht. Im Zentrum standen ausführliche Interviews mit Männern und Frauen, die an einer Mediation teilgenommen hatten. Die Mediationserfahrungen wurden zudem vor den Hintergrund einer Gerichtsgruppenerhebung gestellt. Streitige und einvernehmliche Scheidungen, sowie Verfahren, in denen es um Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten ging, wurden hier aus der Sicht der Gerichtsparteien beschrieben.
Dabei hat sich gezeigt, daß es keineswegs, wie ursprünglich angenommen, die hochstreitigen, besonders langwierigen Scheidungen sind, für die die Mediation die bessere Alternativen darstellt. Vielmehr kann sie ihr Potential am besten dort entfalten, wo in einem frühen Stadium der Auseinandersetzung oder des Scheidungsentschlusses vor dem Hintergrund eines von beiden Seiten getragenen Willens an einer Vereinbarung gearbeitet wird. Sie kann dann vor allem die Funktion der sorgfältigen und detaillierten Ausarbeitung von Regelungen übernehmen, in denen so weit wie möglich eine realistische Gestaltung der Lebensverhältnisse der Nachscheidungsfamilie vorbereitet wird. Das mag für die Beteiligten ein mühsamer Prozeß sein, der Konfrontation nicht ausschließt, vielmehr als wesentlichen Bestandteil enthält; wo er aber in dieser Form und unter diesen Voraussetzungen stattfand, berichteten die KlientInnen besonders eindrücklich von der Befriedigung, die das schließlich für sie bedeutete.
Die Fähigkeit, für sich selber einzustehen und die sachlich-ergebnisorientierte Erwartungshaltung zählen zu den wichtigsten, in der Person der MediationsklientInnen gelegenen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Mediationsprozeß. Hingegen wird die Erwartung, emotionale Bedürfnisse nach Anerkennung in dieser Veranstaltung befriedigt zu bekommen, oder - damit zusammenhängend - in den MediatorInnen gleichsam SchiedsrichterInnen vorzufinden, die aufgrund einer abwägenden Gesamtschau der Beziehungs- und Trennungsgeschichte ein Urteil darüber aussprechen, was rechtens und gerecht ist, oder dem Partner sagen, wie er sich zu verhalten hat, beinahe notwendig enttäuscht und führt häufig zum Mediationsabbruch.
Bestimmte paarspezifische Kommunikationsmuster als Ausdruck von geschlechtsspezifischen Machtverhältnissen können das Mediationsverfahren entweder behindern oder befördern. Während vor dem Hintergrund traditionell männerdominierter Beziehungen die Frauen immer wieder von dem Gefühl berichteten, in der Mediation überfahren worden zu sein, erweist die Vorgangsweise sich für die starken Frauen und für die, die sich auf dem Weg der Emanzipation befinden, als sehr gut geeignet. Solche Frauen erleben dann mitunter - dort, wo ein Ungleichgewicht der materiellen Ressourcen besteht - auch "ausgleichende Mächtigung", d.h. die MediatiorInnen verhelfen ihnen dazu, ihre Interessen in effektiver und von ihnen als befriedigend erlebter Weise wahrzunehmen.
Mediationen in Besuchsrechtsfällen sind besonders schwierig. Dennoch kann es auch hier gelingen, Kränkungen, die aus der Paarbeziehung und aus dem Trennungsgeschehen stammen, anzusprechen und von daher die Regelungskompetenz der Expartner freizusetzen und zu einem neuen Übereinkommen, die Kinder betreffend, zu gelangen.
Wo es sich allerdings um lange währende Kämpfe ums Besuchsrecht handelt, dort ist es für die MediatorInnen schwer, etwas anzubieten, das ein Entgegenkommen des Elternteils, der die Obsorge innehat, zu veranlassen.
Allerdings müssen diese Besuchsrechtsmediationen und ihre Schwierigkeiten vor dem Hintergrund der Unzulänglichkeit des gerichtlichen Verfahrens gesehen werden. Wenn hier die Gerichtsgruppenerhebung einmal mehr den Befund erhärtet hat, nachdem nichts so nachteilig ist für das psychische und im weiteren auch das körperliche Befinden des Kindes, als der anhaltende Konflikt der Eltern, dann muß jeder nur mögliche Versuch unternommen werden, einen - mediatorischen - Konsens zu erreichen.Das Teilprojekt "Kinderbegleitung"
Dieses Teilprojekt sollte darüber hinaus Wege erproben, den Kindern Unterstützung zuteil werden zu lassen und ihrer Stimme in stärkerem Maß Gehör zu verschaffen.
Dies geschah einmal im Wege eines
- Orientierungsgesprächs, in dessen Zentrum die Kinderdiagnostik als psychologische Erfassung und Beurteilung der Befindlichkeit des Kindes im Zusammenhang mit dem Trennungs/Scheidungs- und Nach-Scheidungsgeschehen stand. Die darum angelagerten Elterngespräche stellten jedoch einen wesentlichen Bestandteil dieses Angebots dar, mitunter beschränkte es sich darauf.
- Durch das gruppenpädagogische Angebot, die (sozialpädagogischen) Kindergruppen, sollte Kindern, die durch die Trennungssituation belastet erschienen, Unterstützung und Hilfe bei der Problembearbeitung aus dem geleiteten Zusammensein mit anderen Kindern in gleicher Situation zuteil werden.
Die ausführliche Dokumentation der Situation der Kinder und der Familien, die zu den Orientierungsgesprächen kamen, und die Auswertung der hier erhobenen Daten, macht einige interessante Zusammenhänge und Wirkungskonstellationen sichtbar. Während sich aufgrund unserer Erhebung keine signifikante Auswirkung des Scheidungsklimas - in seinen Ausprägungen von fürsorglich-stützend bis hin zu einem Klima körperlicher Gewalt zwischen den Eltern - auf das Befinden des Kindes feststellen ließ, so wie es von den KinderpsychologInnen diagnostiziert wurde, gab es sehr wohl einen solchen Zusammenhang zwischen der Familien- und Beziehungskonstellation, in der sich das Kind nach der Trennung befand, und dem Befinden des Kindes. Und zwar derart, daß sowohl das Präsent-Bleiben des leiblichen Vaters in Form von Besuchskontakten als auch das Vorhandensein eines Stiefvaters einem Kind hilft, die durch die Trennung bedingten Umbrüche und Veränderungen zu bewältigen.
Die sozialpädagogischen Kindergruppen schließlich haben zwar in manchen Fällen für einzelne Kinder in sehr sichtbarer Weise Hilfe gebracht, indem markante psychosomatische Symptome, wie Einkoten oder Selbstverletzung im Gefolge der Teilnahme an der Kinder- oder Jugendlichengruppe aufhörten. Wichtiger noch scheint aber zu sein, daß es vielfach gelang, einen geschützten Raum für die Kinder zu schaffen, in dem sie - wenn auch nur für kurze Zeit - wieder ganz Kinder sein durften. Sie konnten von daher - auf indirektem Wege - Kraft schöpfen, mit den Spannungen und Belastungen ihrer Familiensituation zurechtzukommen. Mehr Offenheit, mehr direktes Fragen, wie es von den Eltern beobachtet wurde, kann als ein Symptom dafür gewertet werden, daß sie innere Sicherheit gewonnen haben.
In beiden Teilen des Modellprojekts "Kinderbegleitung" wurde das Erfordernis sichtbar, Elternarbeit und Kinderarbeit enger zusammenzuschließen und überdies die Zusammenarbeit, zumindest in Form eines Informationsaustausches, zu einer Elternmediation zu suchen, falls eine solche unternommen wird.
Dazu gleichlaufend haben gerade die ausführlichen Fallgeschichten zur Besuchsrechts-Mediation den Hinweis geliefert, daß eine über die Beendigung der Mediation hinausreichende Hilfestellung für Eltern und/oder Kinder notwendig sein wird, gerade dort wo tiefgehende Konflikte zwischen den Mitgliedern der "Nachfolge-Familien" bestehen oder neu entstehen.
Wir haben in einem ausführlichen Abschnitt "Folgerungen und Empfehlungen" ein Modell des Zusammenwirkens von Familienberatung, Mediation und Kinderbegleitung vor dem Hingrund des gerichtlichen Umgangs mit den um Scheidung und Trennung angelagerten Problemen skizziert und argumentiert.
Wir haben betont, daß es sich dabei um eine Diskussiongrundlage handeln sollte und wir hoffen sehr, daß eine solche Diskussion zustandekommt.
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