Recht in nationalstaatlichem Rahmen und homogenen Gesellschaften ist Geschichte. Thema der Tagung sind die Konsequenzen veränderter Rechtsräume und zunehmend transnationalen Rechts für das Strafrecht, seinen Gegenstandsbereich und die kriminologische Wissenschaft.
Das Strafrecht blieb lange etatistisch auf den nationalen Rechtsraum beschränkt und war insofern in relativ geringem Maß mit kulturellem und Rechtspluralismus konfrontiert und davon herausgefordert. Inzwischen spielt das Strafrecht bei der transnationalen Vereinheitlichung des Rechts, bei der völkerstrafrechtlichen Durchsetzung von Menschenrechten jedoch eine besondere flankierende Rolle. Es erhält mit den Makroverbrechen gegen die Menschlichkeit nicht nur einen neuen zentralen Gegenstand und spezielle internationale Rechtsinstitutionen (IStGH, ad-hoc-Tribunale), sondern durch seine Garantiefunktion für Menschenrechte selbst gegenüber Staaten und Machtträgern auch eine neue Legitimität.
Diese wirkt auf nationaler Ebene zum einen, indem sich auch hier für die Strafrechtspolitik und -pflege eine Kulturmission eröffnet, in hoch diversen, transkulturellen Gesellschaften für eine einheitliche (Rechts-)Kultur zu sorgen. Zum anderen begründet der Verweis auf globale Risiken infolge des Versagens bzw. der Grenzen einzelner Regierungen, elementare Menschenrechte und Sicherheiten zu gewährleisten, die Erweiterung präventiver staatlicher Verantwortung und von Kontroll- und Durchgriffsbefugnissen. Insofern ist die strafrechtsrelevante Internationalisierung des Rechts, die Verallgemeinerung von Anspruchs- und Schutzrechten jedes Menschen gegenüber missbrauchter staatlicher wie auch gegenüber grenzüberschreitender terroristischer Gewalt janusgesichtig.
Ziel der Tagung ist es, für die Kriminologie die Realität der internationalen Strafverfolgung von Makroverbrechen zu erschließen. Alte Fragen der (politischen) Selektivität der Kriminalisierung, der instrumentellen Wirksamkeit und/oder symbolischen Funktion des Strafrechts, der restitutiven oder punitiven Bearbeitung von gesellschaftlichen Konflikten stellen sich hier neu.
Zum anderen geht es darum, die Veränderungen der Strafrechtspolitik und -praxis unter den Vorzeichen ihrer Internationalisierung und Orientierung an globaler Sicherheit vor menschheitsbedrohenden Großrisiken (Terror) auszumachen. Wie tangieren diese Veränderungen den gewöhnlichen Alltag der Strafverfolgung, den Blick auf kulturelle Diversität und den Schutz von Minderheiten und Fremden sowohl durch das Strafrecht und seine Institutionen als auch vor diesen?
Geplante Themenkreise
Internationalisierung/Universalisierung des Rechts - Menschenrechte/Minderheitenrechte gegenüber dem Staat
· Internationales Strafrecht in Aktion (IStGH, ad-hoc-Tribunale)
· Effekte internationaler Strafgerichtsbarkeit auf Gesellschaften,
Rechtsinstitutionen
· Menschenrechtspolitik und Punitivität
Diversifizierung der Lebenswelten und Herausforderungen für das Recht
· Recht auf "kulturelle Gewohnheiten" oder "Kulturdelikt"?
· Anspruch auf und Anspruchsgrenzen für Asyl
· Transitional justice
Internationalisierung des Rechts - Kontrollrechte des Staates gegenüber Bürgern
· Strategien internationaler/europäischer Sicherheits- und Strafrechtspolitik;
gemeinsame europäi-sche Institutionen, vereinheitlichte Instrumentarien
· Internationaler Terrorismus- und OK-Bekämpfung und nationale/lokale
Rechtskultur
· Zur Abwehr staatlicher Eingriffe durch EMRK und EGMR
Diversifizierung der Lebenswelten unter Vorzeichen verallgemeinerter Sicherheits- und Kontrollrechte des Staates
· „Fremde/Fremdenkriminalität“ als Objekt von (straf)rechtlicher Kontrolle
· Sicherheit und Schutz für Minderheiten und Ausländer
· Informelle Rechtsinstitutionen in Minderheitenkulturen
Beiträge (Abstracts) bitte bis zum 1. Dezember 2009 einreichen.
Die Veranstalter sind bestrebt und zuversichtlich, den akzeptierten ReferentInnen Reise- und Aufenthaltskosten ersetzen zu können.
Das Strafrecht blieb lange etatistisch auf den nationalen Rechtsraum beschränkt und war insofern in relativ geringem Maß mit kulturellem und Rechtspluralismus konfrontiert und davon herausgefordert. Inzwischen spielt das Strafrecht bei der transnationalen Vereinheitlichung des Rechts, bei der völkerstrafrechtlichen Durchsetzung von Menschenrechten jedoch eine besondere flankierende Rolle. Es erhält mit den Makroverbrechen gegen die Menschlichkeit nicht nur einen neuen zentralen Gegenstand und spezielle internationale Rechtsinstitutionen (IStGH, ad-hoc-Tribunale), sondern durch seine Garantiefunktion für Menschenrechte selbst gegenüber Staaten und Machtträgern auch eine neue Legitimität.
Diese wirkt auf nationaler Ebene zum einen, indem sich auch hier für die Strafrechtspolitik und -pflege eine Kulturmission eröffnet, in hoch diversen, transkulturellen Gesellschaften für eine einheitliche (Rechts-)Kultur zu sorgen. Zum anderen begründet der Verweis auf globale Risiken infolge des Versagens bzw. der Grenzen einzelner Regierungen, elementare Menschenrechte und Sicherheiten zu gewährleisten, die Erweiterung präventiver staatlicher Verantwortung und von Kontroll- und Durchgriffsbefugnissen. Insofern ist die strafrechtsrelevante Internationalisierung des Rechts, die Verallgemeinerung von Anspruchs- und Schutzrechten jedes Menschen gegenüber missbrauchter staatlicher wie auch gegenüber grenzüberschreitender terroristischer Gewalt janusgesichtig.
Ziel der Tagung ist es, für die Kriminologie die Realität der internationalen Strafverfolgung von Makroverbrechen zu erschließen. Alte Fragen der (politischen) Selektivität der Kriminalisierung, der instrumentellen Wirksamkeit und/oder symbolischen Funktion des Strafrechts, der restitutiven oder punitiven Bearbeitung von gesellschaftlichen Konflikten stellen sich hier neu.
Zum anderen geht es darum, die Veränderungen der Strafrechtspolitik und -praxis unter den Vorzeichen ihrer Internationalisierung und Orientierung an globaler Sicherheit vor menschheitsbedrohenden Großrisiken (Terror) auszumachen. Wie tangieren diese Veränderungen den gewöhnlichen Alltag der Strafverfolgung, den Blick auf kulturelle Diversität und den Schutz von Minderheiten und Fremden sowohl durch das Strafrecht und seine Institutionen als auch vor diesen?
Geplante Themenkreise
Internationalisierung/Universalisierung des Rechts - Menschenrechte/Minderheitenrechte gegenüber dem Staat
· Internationales Strafrecht in Aktion (IStGH, ad-hoc-Tribunale)
· Effekte internationaler Strafgerichtsbarkeit auf Gesellschaften,
Rechtsinstitutionen
· Menschenrechtspolitik und Punitivität
Diversifizierung der Lebenswelten und Herausforderungen für das Recht
· Recht auf "kulturelle Gewohnheiten" oder "Kulturdelikt"?
· Anspruch auf und Anspruchsgrenzen für Asyl
· Transitional justice
Internationalisierung des Rechts - Kontrollrechte des Staates gegenüber Bürgern
· Strategien internationaler/europäischer Sicherheits- und Strafrechtspolitik;
gemeinsame europäi-sche Institutionen, vereinheitlichte Instrumentarien
· Internationaler Terrorismus- und OK-Bekämpfung und nationale/lokale
Rechtskultur
· Zur Abwehr staatlicher Eingriffe durch EMRK und EGMR
Diversifizierung der Lebenswelten unter Vorzeichen verallgemeinerter Sicherheits- und Kontrollrechte des Staates
· „Fremde/Fremdenkriminalität“ als Objekt von (straf)rechtlicher Kontrolle
· Sicherheit und Schutz für Minderheiten und Ausländer
· Informelle Rechtsinstitutionen in Minderheitenkulturen
Beiträge (Abstracts) bitte bis zum 1. Dezember 2009 einreichen.
Die Veranstalter sind bestrebt und zuversichtlich, den akzeptierten ReferentInnen Reise- und Aufenthaltskosten ersetzen zu können.
Der Einreichungszeitraum dieser Konferenz schloss am 2009-12-01.
Diese Arbeit unterliegt der Creative Commons Attribution 3.0-Lizenz.
Konferenzen der GIWK